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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die vom Verein „Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern“ (nachfolgend „Entlastungsdienst“) angebotene Sofort-Betreuung bei Online-Buchung (nachfolgend „Sofort-Betreuung“) Anwendung. Mit der Nutzung dieser Dienstleistung akzeptieren Sie (nachfolgend „Vertragspartner/in“) die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.

 

1. Gegenstand
1.1 Für Betreuungsnotfälle bietet der Entlastungsdienst eine Sofort-Betreuung an. Innert 24 Stunden ab Eingang der Online-Buchung des Vertragspartners/der Vertragspartnerin nimmt der Entlastungsdienst mit dem/der Vertragspartner/in schriftlich oder telefonisch Rücksprache (nachfolgend „Rücksprache“) und organisiert eine massgeschneiderte Betreuung der zu betreuenden Person durch seine Mitarbeiter/innen (nachfolgend „Mitarbeiter/in“) und somit eine Entlastung der betreuenden Angehörigen (nachfolgend „Angehörige“).

1.2 Die Sofort-Betreuung erfolgt durch eine/n oder mehrere qualifizierte, für den Einsatz geeignete/n Mitarbeiter/innen.
 
1.3 Anlässlich der Rücksprache definiert der/die Vertragspartner/in mit dem Entlastungsdienst Art, Umfang, Anzahl der Einsätze und Dauer der massgeschneiderten Sofort-Betreuung sowie die Aufgaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.
 
1.4 Die Sofort-Betreuung ist in der Regel auf das Gebiet des Kantons Bern beschränkt und erfolgt am Domizil der zu betreuenden Person.
 
1.5 Es wird keine Betreuung angeboten, welche ausschliesslich Hauswirtschafts- und/oder Pflegearbeiten umfasst.

 

2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über den Auftrag zur Sofort-Betreuung zwischen dem/der Vertragspartner/in und dem Entlastungsdienst kommt erst zustande nach erfolgter Rücksprache mit der Mitteilung des ersten Sofort-Einsatztermins per E-Mail oder telefonisch an den/die Vertragspartner/in durch den Entlastungsdienst. Mit der Online-Buchung entsteht somit noch kein einklagbarer Anspruch des Vertragspartners/der Vertragspartnerin auf eine Sofort-Betreuung.
 
2.2 Widerruft der/die Vertragspartner/in seine/ihre Online-Buchung nach Eingang beim Entlastungsdienst und vor Mitteilung des ersten Sofort-Einsatztermins durch den Entlastungsdienst, wird dem/der Vertragspartner/in eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 100 und CHF 200, je nach Arbeitsaufwand des Entlastungsdienstes, in Rechnung gestellt.

 

3. Tarife und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Tarife richten sich in der Regel nach dem Einkommen und Vermögen der im Haushalt lebenden Personen. Pro Sofort-Einsatz werden auch bei kürzerer effektiver Dauer jeweils mindestens 2 Stunden in Rechnung gestellt.

Siehe Tarife

1) Die Festsetzung des massgebenden Einkommens/Vermögens erfolgt nach dem steuerbaren Einkommen + Vermögensanteile (gemäss der letzten definitiven Veranlagung).

Ermittlung Vermögensanteil

bei AHV RentnerInnen:                         - 10% des steuerbaren Vermögens über der Freigrenze
bei den übrigen KundInnen:               - 15% des steuerbaren Vermögens über der Freigrenze
Die Freigrenzen betragen:                   - für Alleinstehende CHF 37'500.--

                                                                      - für Verheiratete CHF 60'000.--

                                                                      - für jedes Kind mit Anspruch auf
                                                                        eine Kinderrente der AHV oder IV CHF 15'000.--

Bei fehlenden Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation wird der maximale Tarif erhoben.

 

2) Bei der Betreuung einer zweiten Person wird auf dem angewandten Tarif 50% zusätzlich verrechnet. Bei einer dritten Person 25%.

 

3) Die Tarife für die Sofort-Betreuung kommen im Zeitrahmen von maximal 14 Tagen (ab dem 1. Einsatz) zur Anwendung. Ab dem 15. Tag kommen die Tarife der Norm-Betreuung zum Tragen.

3.2 Pro Einsatz wird eine Wegkostenbeteiligung von mind. Fr. 5.-- erhoben. Ist während des Einsatzes das Auto der Betreuungsperson erforderlich, werden anstelle der Pauschale die gesamten Kosten für den Arbeitsweg in Rechnung gestellt (Fr. --.70/km). Weitere Kosten, die während des Einsatzes anfallen (z.B. Reisespesen, Eintrittsgebühren etc.) werden nach Aufwand verrechnet.

3.3 Wird die zu betreuende Person bei der Betreuungsperson verpflegt, werden in der Regel folgende Kosten verrechnet: Frühstück Fr. 5.--, Mittagessen Fr. 10.-- Abendessen Fr. 6.--, Zwischenverpflegung Fr. 3.--
 
3.4 Für seine Leistungen stellt der Entlastungsdienst dem/der Vertragspartner/ eine Rechnung, welche innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Die Rechnung wird entsprechend der von dem/der Mitarbeiter/in erfassten Einsatzzeiten erstellt, wobei jeweils auf 5 Minuten auf- oder abgerundet wird.

 

4. Pflichten des Vertragspartners/der Vertragspartnerin
4.1 Der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, alle beim Buchungsvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Er ist auch dafür zuständig, dass der Entlastungsdienst anlässlich der Rücksprache alle nötigen Informationen erhält, welche für die Sofort-Betreuung wichtig sind.
 
4.2 Der/die Vertragspartner/in ist dafür zuständig, dass der/die Mitarbeiter/in von ihm/ihr oder der zu betreuenden Person oder deren Angehörigen vor Ort in seine/ihre Aufgaben eingeführt wird.
 
4.3 Bei medizinischen Notfällen ist der/die Mitarbeiter/in berechtigt, einen Arzt, die Spitex oder einen Notfalldienst herbeizuziehen. Die Kosten eines solchen Einsatzes übernimmt vollumfänglich der/die Vertragspartner/in, sofern sie nicht von der zu betreuenden Person übernommen werden.

4.4 Falls die zu betreuende Person den/die Mitarbeiter/in an einem vereinbarten Termin nicht benötigt, ist der Vertragspartner dafür zuständig, dass der Termin seitens der zu betreuenden Person telefonisch oder per E-Mail im Voraus abgesagt wird. Bei Absagen weniger als 48 Stunden (= 2 Tage) vor dem vereinbarten Termin werden die vereinbarten Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. 
 
4.5 Der/die Vertragspartner ist dafür zuständig, dass sich er/sie, die zu betreuende Person oder deren Angehörige im Falle von Schwierigkeiten zwischen der zu betreuenden Person und dem/der Mitarbeiter/in, welche diese nicht selber beheben können, an die Geschäftsstelle des Entlastungsdienstes wendet. 

 

5. Pflichten des Entlastungsdienstes
5.1 Der Entlastungsdienst ist dafür zuständig, dass die zu betreuende Person oder deren Angehörige rasch möglichst benachrichtigt werden, wenn der/die Mitarbeiter/in am vereinbarten Termin kurzfristig verhindert ist. Nach Möglichkeit organisiert der Entlastungsdienst einen Ersatz.  
 
5.2 Der Entlastungsdienst haftet für die sorgfältige Ausführung des vereinbarten Auftrags. Er haftet nicht für Schäden, welche infolge ungenügender, mangelhafter oder falscher Informationen oder Aufgabeneinführung vor Ort durch den/die Vertragspartner/in, die zu betreuende Person oder deren Angehörige entstehen oder die durch die betreuende Person verursacht werden.
 
5.3 Der Entlastungsdienst und seine Mitarbeiter/innen behandeln alle ihnen anvertrauten Informationen und Personendaten vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Sofort-Betreuung weiter. Der Entlastungsdienst gibt Daten an Dritte ausserhalb des Entlastungsdienstes nur weiter, sofern eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person/en vorliegt oder wenn Gesetze, Gerichte oder Behörden eine Herausgabe vorschreiben oder anordnen.

 

6. Vertragskündigung
6.1 Der Vertrag kann von dem/der Vertragspartner/in oder dem Entlastungsdienst unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen jederzeit aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
 
6.2 Der/die Vertragspartner/in und der Entlastungsdienst können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in gegenseitigem Einvernehmen kündigen.

 

7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Entlastungsdienst kann diese AGB periodisch anpassen, soweit er dies als notwendig erachtet. Änderungen werden vom Entlastungsdienst auf der Webseite Sofort-Betreuung zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Der Entlastungsdienst informiert den/die Vertragspartner/in spätestens 14 Tage vor der Aufschaltung schriftlich über die Änderungen.
 
7.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 394 ff. OR.
 
7.3 Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang damit und der Sofort-Betreuung entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
 
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bern, wobei der Entlastungsdienst berechtigt ist, den/die Vertragspartner/in an seinem/ihrem Domizil zu belangen.

 


Bern, 1. Dezember 2019

Denise Strub                     Udo Michel​
Präsidentin                        Geschäftsführer

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